Die Lohnbuchhaltung wird immer komplexer. Zuschläge für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeiten, Krankheitstage und Überstunden müssen exakt abgerechnet werden, für manche Branchen und/oder Beschäftigungsverhältnisse sind besondere Aufzeichnungspflichten zu erfüllen.
Und jetzt noch Corona. ALLE spüren auf die ein oder andere Art und Weise die Auswirkungen des Virus. Viele Unternehmen, gerade in der Gastronomie oder welche die an der Gastronomie dranhängen haben bereits oder müssen bald ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken, um Zeit zu überbrücken und Kündigungen zu vermeiden.
Mit Einverständnis ihrer Mitarbeiter können Sie ihre Mitarbeiter bis zu 100% in Kurzarbeit schicken. In der momentanen Situation lohnt es sich auf alle Fälle, für ihre Mitarbeiter als auch für Sie als Unternehmer. Die Mitarbeiter bekommen bis zu 67% ihres letztes Netto´s, sie können eine weitere Beschäftigung aufnehmen und das Kurzarbeitergeld aufstocken. Und Sie müssen, wenn dann ihr Geschäft wieder weitergeht nicht neue Mitarbeiter suchen, einstellen und anlernen. Das spart Zeit, Geld und Nerven.
Wie gut, dass Sie sich hier auf uns als kompetenten Partner und Spezialisten unter anderem für die Regionen Erding, Freising, Ebersberg und Mühldorf verlassen können. Wir können Sie umfangreich beraten und ihre laufenden Lohnabrechnungen zu einem fairen Preis erstellen. Niemand muss jetzt aufgeben.
Ihr zuverlässiger Partner für die laufende Lohnabrechnung, im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG (Steuerberatergesetz)